Ein Standort
mit Zukunft
Pankow-Süd ist aus vielen Gründen eine gute Entscheidung
FÜR PANKOW-SÜD IST AB 2027 DAS STÄDTISCHE FÖRDERPROGRAMM „NACHHALTIGE ERNEUERUNG“ VORGESEHEN.
In den letzten zehn Jahren hat sich Pankow zu einer der beliebtesten Berliner Wohnlagen entwickelt. Immer mehr Menschen zieht es in diesen Bezirk, darunter besonders viele mit Kindern. Pankow-Süd, der Standort von BUWOG ZWEIKLANG, gilt als urbane, familienfreundliche und stark nachgefragte Wohngegend. Zudem liegt BUWOG ZWEIKLANG in einem Gebiet, das im Rahmen des Programms „Nachhaltige Erneuerung“ (offizielle Bezeichnung eines städtebaulichen Förderprogramms des Landes Berlin) berücksichtigt wird. Ab 2027 sind dort nach Angaben von Bund und Land Berlin weitere städtebauliche Maßnahmen vorgesehen, unter anderem zur Begrünung und zur Verbesserung der lokalen Infrastruktur.
Pankow – stark in Zahlen
- Einwohnerstärkster Bezirk Berlins
- Zweitgrößter Bezirk Berlins
- Mit Berlin Mitte der geburtenstärkste Bezirk Berlins
- Hat die größte gründerzeitliche Bebauung Berlins – im Pankower Ortsteil Prenzlauer Berg
WACHSTUMSRAUM
Seit Jahren wächst die Bevölkerung von Pankow kontinuierlich. Zwischen 2016 und 2025 stieg die Einwohnerzahl um 7,9 %. Damit zählt der Bezirk zu Berlins dynamischsten Wachstumsräumen.
Quelle: Senatsverwaltung für Stadtentwicklung, Bauen und Wohnen Berlin – PRISMA (Einwohnerstatistik), 17.03.2026
MIETPREISENTWICKLUNG
Der Mietspiegel des Ortsteils Pankow ist seit Jahren kontinuierlich gestiegen. Betrug die Durchschnittsmiete 2022 noch 11,53 €/m² liegt sie aktuell bei 13,85 €/m².
Quelle: www.immobilienscout24.de
WIRTSCHAFTSKRAFT
Pankow ist ein bedeutender Wirtschaftsstandort mit starken Betrieben in den Branchen Gesundheit, Forschung, Technologie, Industrie und Handwerk. Einrichtungen wie das HELIOS Klinikum Berlin-Buch und der Forschungscampus Buch schaffen qualifizierte Arbeitsplätze, fördern Innovationen und stärken die wirtschaftliche Entwicklung des Bezirks.
Quellen: www.berlin.de / www.bbwa-berlin.de
Jetzt maximale Vorteile im Mietwohnungsneubau sichern
Der Erwerb von Wohneigentum als Kapitalanlage ist eine sinnvolle Investition, die Steuervorteile bieten kann. Der Steuergesetzgeber räumt Käufern, die ihre Wohnung vermieten, jetzt die Möglichkeit einer degressiven Abschreibung für Abnutzung (AfA) ein.
Neuerdings kann eine AfA von 5 % auf die angefallenen abschreibungsfähigen Investitionsaufwendungen (bzw. in den Folgejahren vom Restwert) vorgenommen werden.
Sehen Sie in dieser Beispielkalkulation, wie Sie von der degressiven AfA profitieren können:
Kumulierte Abschreibung im Vergleich
Bsp.: 500.000 € Gesamtkaufpreis, davon 400.000 € abschreibungsfähige Gebäude- und Anschaffungsnebenkosten, Betrachtungszeitraum: 10 Jahre ab Erwerb.
Im Beispiel ergibt sich bei der Wahl der degressiven Abschreibung über die Zeitreihe der ersten 10 Jahre eine um 40.500 € höhere Abschreibungssumme gegenüber der linearen Abschreibung (lineare Abschreibung 120.000 €, degressive Abschreibung 160.500 €).
Bei 400.000 € abschreibungsfähigen Investitionskosten kann der Kapitalanleger im ersten Jahr 20.000 € (5 % von 400.000 €) steuerlich abschreiben, im zweiten Jahr sind dann 19.000 € abschreibungsfähig (400.000 € abzüglich der 20.000 € vom ersten Jahr = 380.000 € Restwert; hiervon 5 %). Innerhalb von fünf Jahren nach Fertigstellung/ Erwerb der Immobilie kann der Kapitalanleger so rund 90.500 € steuerlich geltend machen.
Hieraus ergeben sich für den Käufer als Vermieter diverse Vorteile:
- Schnellere Refinanzierung der Investitionskosten
- Reduzierung der Steuerlast in den Anfangsjahren
- Verbesserung der Liquidität
Die Rentabilität von Immobilieninvestitionen wird damit spürbar gesteigert.
Dabei bleiben Sie als Kapitalanleger maximal flexibel. Sie können jederzeit zur linearen Abschreibung wechseln, wenn dies in Ihrer individuellen Situation steuerlich günstiger ist. So können Sie über die komplette Nutzungsdauer der Immobilie Ihre Abschreibung optimal anpassen.
Welche Voraussetzungen
müssen erfüllt sein?
- Die degressive AfA gilt ausschließlich für Wohnungen.
- Der Erwerb muss im Jahr der Fertigstellung liegen und der Kaufvertrag im Begünstigungszeitraum (nach dem 30.09.2023 und vor dem 01.10.2029) unterschrieben worden sein.
- Die Immobilie muss vermietet sein und darf nicht selbst genutzt werden.
Fragen Sie Ihren Steuerberater, was diese neuen Möglichkeiten für Sie bedeuten. Wir zeigen Ihnen gerne passende Objekte.